Leasingrückläufer

Bei uns erhalten Sie eine kompetente Beratung zur Leasingrückgabe.

Leasingrückgabe – das sollten Sie beachten!

Der Eindruck ist klar, dass eine Leasingrückgabe genauso einfach ist wie ein Fahrzeug zu leasen. Das ist selten der Fall, denn der Leasinggeber ist bei einer Leasingrückgabe nicht verpflichtet das Kraftfahrzeug, nachdem Mängel gefunden wurden, ohne Abzug der entstehenden Kosten zur Beseitigung dieser zurück zu nehmen. Das bedeutet für Sie, dass hohe Kosten für die Beseitigung der Mängel entstehen können, die sich aber im Vorfeld vermeiden lassen.

Die Leasingaufbereitung beinhaltet neben einer Fahrzeugaufbereitung auch das so genannte Smart Repair und auch Spot Repair Verfahren, zur schnellen und kostengünstigen Beseitigung von Schäden.

 –> Gebrauchsspuren beseitigen:

Vor der Leasingrückgabe sollten alle nicht gewöhnlichen Gebrauchsspuren beseitigt werden, dazu gehören Schäden wie Kratzer, Dellen, Beulen und andere sichtbare Mängel wie z.B. Bordsteinschäden an Felgen, Brandlöscher oder Risse im Leder.

Sprechen Sie uns gerne darauf an.